Artenfinderinnen und Artenfinder sind auch Artenschützer!
Für alle Artenfinderinnen und Artenfinder sollte ein rücksichtsvolles Verhalten in der Natur selbstverständlich sein. Dies bezieht sich nicht nur auf Schutzgebiete, sondern gilt generell überall dort, wo Sie Tiere beobachten und Pflanzen oder Pilze suchen. In Naturschutzgebieten gilt generell, dass Wege nicht verlassen werden und Tiere und Pflanzen nicht gestört werden dürfen.
Um das Interesse und die Akzeptanz für die Naturbeobachtung in der Bevölkerung zu erhöhen, treten die Teilnehmer am ArtenFinder-Projekt verständnisvoll und positiv gegenüber interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf.
Folgende Grundsätze und Verhaltensregeln sollten Sie beim Beobachten und Fotografieren beachten:
- Bei der Beobachtung und beim Studium von Tieren und Pflanzen haben deren Schutz und der Schutz ihrer Lebensräume stets oberste Priorität.
- Minimieren Sie Störungen von Vögeln und Beeinträchtigungen ihrer Lebensräume, indem Sie eine genügend große Beobachtungsdistanz einhalten bzw. sich auf Wegen aufhalten, damit Sie die Tiere nicht aufscheuchen. Gleiches gilt für andere Wirbeltiere.
- Wenn Sie eine seltene Tierart entdecken, überlegen Sie gut, bevor Sie die Neuigkeit verbreiten: Kann das Tier von vielen Personen beobachtet werden, ohne dass es gestört wird und ohne dass andere Arten beeinträchtigt werden?
- Im ArtenFinder verzichten wir auf die Meldung von Vogelbrutstandorten. Es genügt einen Fundort in der näheren Umgebung zu melden, z.B. Meldepunkt, an dem sich die Art zur Nahrungssuche aufhält. Sinnvoll ist es dann, den Hinweis, dass Ihnen ein Brutstandort in der Nähe bekannt ist, in das Bemerkungsfeld einzutragen.
- In Deutschland haben Bürgerinnen und Bürger ein weitreichendes Betretungsrecht von Feldern, nicht befriedeten Wiesen und Wäldern. Respektieren Sie bitte aber auch die Rechte der Landbesitzer und betreten Sie z.B. keine Wiesen und Felder vor der Ernte. Betreten Sie keine Privatgrundstücke in Siedlungsgebieten, ohne sich vorher das Einverständnis des jeweiligen Eigentümers oder Pächters einzuholen.
Personen, die wissenschaftliche Arbeiten durchführen möchten, für die sie Ausnahmegenehmigungen zum Fangen von Tieren und/oder zum Betreten von Schutzgebieten abseits von Wegen benötigen, müssen diese bei den zuständigen Naturschutzbehörden beantragen. Sie können sich für Fragen aber gerne auch an die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz wenden.